Rechtsprechung
   VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33277
VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10 (https://dejure.org/2012,33277)
VG Leipzig, Entscheidung vom 20.09.2012 - 5 K 948/10 (https://dejure.org/2012,33277)
VG Leipzig, Entscheidung vom 20. September 2012 - 5 K 948/10 (https://dejure.org/2012,33277)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,33277) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit dreier Nebenbestimmungen einer erteilten Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung der Lotterie "Glücksspirale" im Freistaat Sachsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10
    Dies sei auch vom Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 -, [...], bestätigt worden.

    Wegen dieser Hoheitsgewalt können die zuständigen Behörden im Rahmen der landeseigenen Verwaltung nur Erlaubnisse mit Wirkung für das Gebiet des jeweiligen Landes erteilen (BVerfG, Beschluss vom 14.11.2008 - 1 BvR 928/08 -, [...]).

    Sie liegen in der Natur der landeseigenen Verwaltung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.11.2008, a. a. O.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen vergleichbare Regelungen anderer Bundesländer zwar als einen Eingriff in die Berufsfreiheit der gewerblichen Lotterievermittler angesehen, der aber gerechtfertigt ist, obwohl er maßgeblichen Einfluss auf die Rentabilität des Gewerbebetriebes hat, weil er der Verwirklichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrages dient (BVerfG, Beschl. v. 14.10.2008, a. a. O.).

  • VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 757/10

    Zulässigkeit der Begrenzung der Erlaubnis auf die Spielvermittlung im Auftrag von

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10
    Sie beantragte am 14.8.2009 im Rahmen der Widerspruchsbegründung im Verfahren betreffend die Erlaubnis für die gewerbliche Spielvermittlung der Lotterien "Lotto 6 aus 49", "Spiel 77" und "Super 6" im Freistaat Sachsen ab dem Jahr 2009 (Klageverfahren 5 K 757/10) die Erteilung einer Erlaubnis für die gewerbliche Spielvermittlung der Lotterie "Glücksspirale" durch "Ergänzung" und "Präzisierung" ihres ursprünglichen Antrages vom 4.11.2008.

    Zugleich erhob die Klägerin am 14.7.2010 Klage gegen zahlreiche Nebenbestimmungen betreffend die Lotterien "Lotto 6 aus 49", "Spiel 77" und "Super 6" (Klageverfahren 5 K 757/10).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakte des Beklagten (1 Ordner) sowie den Inhalt der Gerichtsakte zum vorliegenden Verfahren sowie zum Verfahren 5 K 757/10 nebst dort beigezogener Verwaltungsakte (1 Ordner) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • BVerwG, 21.10.1999 - 1 B 37.99
    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10
    Der Beklagte müsste also erneut einen gleichartigen Verwaltungsakt unter den gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen zu erlassen beabsichtigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.10.1999 - 1 B 37/99 -, [...]).

    Wenn aber nach Erledigung des Verwaltungsakts und vor der gerichtlichen Entscheidung neue Tatsachen eingetreten sind, die für die Rechtmäßigkeit eines entsprechenden künftigen Verwaltungsakts bedeutsam sind, ist die gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des unter anderen, jetzt nicht mehr gegebenen Umständen erlassenen Verwaltungsakts für das zukünftige Verwaltungshandeln bedeutungslos (BVerwG, Beschl. v. 21.10.1999, a. a. O.).

  • VG Regensburg, 21.10.2010 - RO 5 K 10.31

    Lotterierechtliche Nebenbestimmungen; Werbebeschränkungen; Regionalitätsprinzip;

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10
    Missbrauchsmöglichkeiten führen nicht zu einer inkohärenten Regelung (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 21.10.2010 - RO 5 K 10.31 -, [...]).
  • VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 1328/09

    Gewerbliche Spielvermittlung

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10
    Das von der Klägerin angeführte Argument, dass es sich wegen des Zusammenschlusses der Lottogesellschaften der einzelnen Bundesländer im Deutschen Lotto-Toto-Block um eine bundeseinheitliche Ziehung handelt und deswegen eine Regionalisierung nicht stattfinden dürfe, vermag nicht zu überzeugen, da die ordnungsrechtliche Kontrolle durch die Landesbehörden dann nicht mehr gewährleistet wäre, weil diese auf den Bereich des jeweiligen Bundeslandes beschränkt ist (vgl. auch VG Wiesbaden, Urt. v. 17.2.2011 - 5 K 1328/09.WI -, [...]).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10
    Zur Begründung ihres Feststellungsantrages führt die Klägerin aus, dass der nunmehr vorgenommene Übergang zu einer Feststellungsklage im Hauptantrag infolge der Verkündung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8.9.2010 (C-46/08 - _______ ______ ; C-316/07 - ______ ____ u. A.; C-409/06 - ______ Wetten) erfolgt sei und erläuterte eingehend ihre Rechtsposition zu Genehmigungsvorbehalt und Staatsmonopol.
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10
    Etwas Anderes hat aber dann zu gelten, wenn der Kläger ausnahmsweise ein anzuerkennendes Feststellungsinteresse und Rechtsschutzbedürfnis an einer Sachentscheidung hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.1997 - 2 BvR 817/90, 2 BvR 728/92, 2 BvR 802/95, 2 BvR 1065/95 -, BVerfGE 96, 27 [BVerfG 30.04.1997 - 2 BvR 817/90]; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 113 Rn. 98).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10
    Zur Begründung ihres Feststellungsantrages führt die Klägerin aus, dass der nunmehr vorgenommene Übergang zu einer Feststellungsklage im Hauptantrag infolge der Verkündung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8.9.2010 (C-46/08 - _______ ______ ; C-316/07 - ______ ____ u. A.; C-409/06 - ______ Wetten) erfolgt sei und erläuterte eingehend ihre Rechtsposition zu Genehmigungsvorbehalt und Staatsmonopol.
  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10
    Denn entscheidend ist die Klärung der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zukünftigen Verwaltungshandelns unter Anwendung der dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.5.1989 - 1 B 166/88 -, [...]).
  • VG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 2865/12

    Lotto; Internet; Nebenbestimmungen; Regionalitätsprinzip; Sperrdateiabgleich

    Die Pflicht zur Erstellung einer Abrechnung dient der Kontrolle der gewerblichen Spielvermittlung und soll sicherstellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt und die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt werden (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 20.9.2012, 5 K 948/10, juris, Rn. 87; vgl. auch VG Saarlouis, Urt., keine Datumsangabe, 6 K 177/10, juris, Rn. 161).

    Durch die jährliche Prüfung kann die Erlaubnisvoraussetzung der Zuverlässigkeit überwacht werden (VG Leipzig, Urt. v. 20.9.2012, 5 K 948/10, juris, Rn. 87; VG Saarlouis, Urt., keine Datumsangabe, 6 K 177/10, juris, Rn. 161 f. m.w.N.).

    Soweit die Klägerin als Aktiengesellschaft ohnehin nach den Regeln des Handelsgesetzbuches einen Jahresabschluss zu erstellen und zu veröffentlichen hat, ist insofern schon keine Beschwer erkennbar, weil die mit der Auflage verbundene Belastung allein in der Übersendung und Ausfertigung eines weiteren Exemplars liegt (vgl. für die Rechtsform der GmbH VG Leipzig, Urt. v. 20.9.2012, 5 K 948/10, juris, Rn. 87).

  • VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 757/10

    Zulässigkeit der Begrenzung der Erlaubnis auf die Spielvermittlung im Auftrag von

    Die anschließende Klage ist unter dem Aktenzeichen 5 K 948/10 anhängig.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakte des Beklagten (1 Ordner) sowie den Inhalt der Gerichtsakte zum vorliegenden Verfahren sowie zum Verfahren 5 K 948/10 nebst dort beigezogener Verwaltungsakte (1 Ordner) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht